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   OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - VII-Verg 55/02   

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https://dejure.org/2004,4374
OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - VII-Verg 55/02 (https://dejure.org/2004,4374)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.01.2004 - VII-Verg 55/02 (https://dejure.org/2004,4374)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - VII-Verg 55/02 (https://dejure.org/2004,4374)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung der Gebühren für die Tätigkeit der Vergabekammer; Möglichkeit der Reduzierung der Gebühren aus Billigkeit

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Verwaltungsgebühr des Vergabekammerverfahrens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2004, 266
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02
    Zur Notwendigkeit der Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch den öffentlichen Auftraggeber (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.7.2000, Az. Verg 1/00 = NZBau 2000, 486).

    Dies liegt auf der Linie der Rechtsprechung des Senats (vgl. den Beschluss vom 20.7.2000, Az. Verg 1/00 = NZBau 2000, 486, 487 f.).

    Der Fall des Ineinandergreifens verschiedener zu beachtender Rechtsebenen, bildet ein typisches Anwendungsbeispiel dafür, dass auch dem öffentlichen Auftraggeber eine sachgemäße Rechtsverteidigung ohne anwaltlichen Beistand nicht zuzumuten ist (vgl. den grundlegenden Beschluss des Senats vom 20.7.2000, Az. Verg 1/00 = NZBau 2000, 486, 487).

  • EuGH, 02.12.1999 - C-176/98

    Holst Italia

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02
    Ob dieser Nachweis erbracht worden ist, hat die mit dem Vergabeverfahren befasste nationale Stelle zu überprüfen (vgl. die Entscheidungen des EuGH in RIW 1994, 521 - Ballast Nedam Group I; WuW/E Verg 28 - Ballast Nedam Group II; EuZW 2000, 110 - Holst Italia SpA ./. Comune di Cagliari).
  • EuGH, 14.04.1994 - C-389/92

    Ballast Nedam Groep / Belgischer Staat

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02
    Ob dieser Nachweis erbracht worden ist, hat die mit dem Vergabeverfahren befasste nationale Stelle zu überprüfen (vgl. die Entscheidungen des EuGH in RIW 1994, 521 - Ballast Nedam Group I; WuW/E Verg 28 - Ballast Nedam Group II; EuZW 2000, 110 - Holst Italia SpA ./. Comune di Cagliari).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - Verg 23/00

    Verfahrenskosten vor Vergabekammer und -senat, Gegenstandswert

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02
    Soweit die in § 128 Abs. 2 Satz 1 GWB vorgegebenen Bemessungsmaßstäbe es gebieten, die Gebühr gemäß der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands des Nachprüfungsverfahrens, mithin entsprechend dem Auftragswert, festzusetzen (siehe dazu die obigen Ausführungen unter 1.), ist damit zum Ausdruck gebracht, dass eine generalisierende und für alle Fälle einheitliche Beurteilung stattzufinden hat, mit anderen Worten, dass sich die Bemessung der Gebühr stets nach dem Auftragswert zu richten hat, sofern der im einzelnen Fall bei der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens anfallende personelle und sachliche Aufwand - mit seiner Korrektivfunktion - den Rahmen dessen nicht nennenswert unterschreitet, was in einem Nachprüfungsverfahren der betreffenden wirtschaftlichen Größenordnung und Bedeutung gewöhnlich zu erwarten ist (vgl. hierzu auch den Beschluss des Senats vom 18.10.2002, Az. Verg 23/00, zum rechtsähnlichen Fall der Wertberechnung nach § 12 a Abs. 2 GKG).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 29/00

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat: Berechnung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02
    Sollten sich Bewerber oder Bieter, deren finanzielle Leistungsfähigkeit ohnehin fragwürdig oder instabil ist, durch das nicht geringe Kostenrisiko, soweit es durch die einschlägigen Kostenregelungen, namentlich durch § 128 Abs. 1 GWB, beeinflusst wird, von der Stellung von Nachprüfungsanträgen abhalten lassen, ist dies daher nicht normzweckwidrig (vgl. hierzu auch den Beschluss des Senats vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 14 f., zur rechtsähnlichen Bestimmung des Auftragswerts nach § 12 a Abs. 2 GKG).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2003 - Verg 33/03

    Ermäßigung der Verwaltungsgebühr der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02
    Der Senat hat das System der nach Auftragswerten tabellarisch gestaffelten Gebührensätze und die hieran anknüpfende Bemessung der Gebühr im Rahmen der durch § 128 Abs. 1 und 2 GWB gesetzlich vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe bereits in einer früheren Entscheidung gebilligt (vgl. den Beschluss vom 6.10.2003, Az. VII - Verg 33/03 zu der seit dem 1.1.2003 angewandten Gebührentabelle, die infolge einer Verdichtung der Auftragssummen sogar zu einer Erhöhung der Gebühren führt).
  • VK Köln, 01.10.2002 - VK VOB 12/02
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung vom 1.10.2002 (Az. VK VOB 12/2002) wird zurückgewiesen.
  • OLG Saarbrücken, 18.05.2016 - 1 Verg 1/16

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von

    Diese war auch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens für notwendig zu erklären (§ 120 Abs. 1 GWB ), denn einem öffentlichen Auftraggeber wird die Hinzuziehung eines Anwalts jedenfalls dann zuzubilligen sein, wenn sich in dem Nachprüfungsverfahren schwierige Rechtsfragen aufwerfen, die unter Berücksichtigung der Bedeutung der Sache sowie der den Antragsgegner treffenden Pflicht zur Beschleunigung und Verfahrensförderung die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe notwendig erscheinen lassen (zu den Abwägungskriterien vgl. BayObLG VergabeR 2004, 259; OLG Düsseldorf VergabeR 2004, 266/270 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Die Gebührenfestsetzung liegt im Ermessen der Vergabekammer und kann vom Senat daher nur dahin überprüft werden, ob die Vergabekammer das ihr zustehende Ermessen ausgeübt, den zutreffenden Sachverhalt vollständig zugrunde gelegt und sachliche Erwägungen willkürfrei angestellt hat (Senatsbeschlüsse vom 30. Januar 2019, VII-Verg 62/18, und vom 7. Januar 2004, VII-Verg 55/02; Losch in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018, § 182 GWB Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
    Die Gebührenfestsetzung liegt im Ermessen der Vergabekammer und kann vom Senat daher nur dahin überprüft werden, ob die Vergabekammer das ihr zustehende Ermessen ausgeübt, den zutreffenden Sachverhalt vollständig zugrunde gelegt und sachliche Erwägungen willkürfrei angestellt hat (Senatsbeschlüsse vom 30. Januar 2019, VII-Verg 62/18, und vom 7. Januar 2004, VII-Verg 55/02; Losch in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018, § 182 GWB Rn. 13).
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